1.Fanclub St.Vinzenz
1.Fanclub St.Vinzenz

Satzung

 

1. Der Name des Fanclubs lautet:

Erster Fanclub des Fußballvereins FC INGOLSTADT 04 – St. Vinzenz – Tagesstätte G.
Die Abkürzung: 1. Fanclub FC IN 04

Die Adresse:
Fanclub FC IN 04 –
Caritas-Zentrum St. Vinzenz
z. Hd. Herrn Gerhard Doleschal
Frühlingstraße 15
85055 Ingolstadt

Telefon: 0841/953996-100 Fax: 0841/953996-111

Email:1fanclub@fcingolstadt04.de 

Homepage: www.fcingolstadt04.com

 

 

2. Ständiges Mitglied dieses Fanclubs kann jede Person werden. Das Mitglied erklärt seine Mitgliedschaft durch Unterschrift und Mitteilung seiner Adresse mit Telefonnummer. (Bei Kinder und Jugendlichen unterschreiben bei Bedarf die Sorgeberechtigten bzw. die Betreuer). Die Mitgliedschaft wird erst mit der Einzahlung eines Unkostenbeitrages gültig. Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren wird nur eine einmalige Aufnahmegebühr von 2 € erhoben ohne weiteren Folgekosten, für ständige Mitglieder beträgt der jährliche Unkostenbeitrag 5 € (es wird keine Aufnahmegebühr verlangt).

Bei einer Überweisung ist bitte stets der Verwendungszweck 1 Fanclub FC IN 04 anzugeben.

Der Schriftführer verwaltet und archiviert das Verzeichnis der ständigen Mitglieder.

Der Schriftführer ist auch der Kassierer und verwaltet die Mitgliedskasse.

 

3.  Alle Kinder und Jugendlichen der Tagesstätte G, welche regelmäßig am Fußballsport der Tagesstätte teilnehmen, sind automatisch Mitglieder des Fanclubs. Am Ende des jeweiligen Schuljahres erlischt ihre Mitgliedschaft automatisch, es sei denn, sie erklären ihre ständige Mitgliedschaft und bestätigen diese durch ihre Unterschrift.

 

4. Jedes ständige Mitglied erhält einen Mitgliederausweis. Nur dieser Mitgliederausweis berechtigt zum Erhalt von Informationen aus dem Archiv. Der Ausweis bestätigt die Mitgliedschaft nach Außen, insbesondere gegenüber Mannschaft und Verein und weist den Besitzer als Mitglied des Ersten Fanclubs dieses Fußballclubs aus.

 

5. Der Vorstand des FC IN 04 bestätigt dem Ersten Fanclub per Unterschrift, dass es sich tatsächlich um den ersten Fanclub des Fußballclubs handelt. Diese Bestätigung ist eine wesentliche Gründungsurkunde und bleibt für die Dauer des Bestehens des Fanclubs im Archiv des Fußballclubs aufbewahrt.

Weitere Gründungsurkunden sind:

Satzung, Mitgliederverzeichnis, alle Sitzungsprotokolle vom Vorstand und aller Mitglieder, Kassenstand, offizielles Archiv.

Der Vorstand entscheidet, welche Unterlagen in das offizielle Archiv aufgenommen werden. Für die Führung des Archivs ist der Schriftführer verantwortlich. Er erstellt eine aktuelle Inhaltsangabe des offiziellen Archivs. Neben dem offiziellen Archiv kann ein allgemeines Sammelarchiv zum Thema Fußball aufgebaut werden.

Die Vorstandschaft kümmert sich um eine aktuelle und fortlaufende Autogrammsammlung der Spieler des FC 04.

 

6. Präsident, Vorsitzender, Schriftführer, Kassierer und alle Beisitzer bilden die Vorstandschaft des Fanclubs.

Der Präsident wird von der Vorstandschaft mit Mehrheitsbeschluss auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Die anderen Mitglieder der Vorstandschaft werden mit Mehrheitsbeschluss in einer geschlossenen Mitgliederversammlung gewählt. Die Mitgliederversammlung kann höchstens gesamt fünf weitere Beisitzer in die Vorstandschaft wählen. Vorsitzender, Schriftführer, Kassierer , und alle Beisitzer werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der Schriftführer kann auch Kassierer des Fanclubs sein.

 

7. Zum Präsident des Fanclubs kann nur ein erwachsener geistig behinderter Mensch gewählt werden. Er soll Zeit haben und gerne und regelmäßig die Heimspiele der Mannschaft besuchen. Er soll gerne mit der Vorstandschaft und besonders mit dem Schriftführer zusammenarbeiten und in regelmäßigen Abständen von der Situation der Mannschaft berichten und die Lage insgesamt besprechen.

 

8. Es findet mindestens einmal jährlich eine geschlossene Mitgliederversammlung statt. Teilnahmeberechtigt sind alle ständigen Mitglieder. Der Vorstand leitet die Versammlung, es wird ständig ein Protokoll geführt und archiviert. Der Vorstand entscheidet mit Mehrheitsbeschluss über die Abhaltung einer öffentlichen Mitgliederversammlung. Bei einer öffentlichen Mitgliederversammlung sind Gäste zugelassen.

Die Satzung kann auf Antrag mit Mehrheitsbeschluss nur in einer geschlossenen Mitgliederversammlung verändert werden. Ständige Mitglieder müssen über die Satzungsänderung informiert werden.

 

9. Die Ziele des Fanclubs (1. Fanclub FC IN 04) sind:

 

9.1 Die regelmäßige Information aller Kinder und Jugendlicher, welche die Tagesstätte G des Caritas-Zentrums St. Vinzenz besuchen, insbesondere

- über die stattfindenden Spiele

- über alle Ereignisse des Fußballclubs betreffend

- über den aktuellen Tabellenstand

- über die Spieler und den Trainer.

 

9.2 Die regelmäßige Information o. g. Themen an seine ständigen Mitglieder

 

9.3 Die Beschaffung von Informationsmaterial und Fanartikel beim Fußballclub

 

9.4 Anlegen und Verwalten eines Archivs

 

9.5 Bereitstellung von Material für Unterrichtszwecke

 

9.6 Kontakterhaltung zum Fußballclub und besonders zur Mannschaft

 

9.7. Werbung zur Teilnahme an den Fußballspielen und lautstarker Unterstützung der Mannschaft.

 

9.8 Angebot einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung für Kinder und Jugendliche (gemeinsam mit ihren Eltern bzw. später selbständig)

 

9.10 Kontaktaufnahme und Infoaustausch mit anderen Fanclubs

 

9.11 Gewaltverzicht und Gewaltprävention

 

10. Der Vorstand führt mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversammlung durch. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit über die Ausgaben der Mitgliederbeiträge. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit über die Aufnahme bzw. über die Entlassung eines ständigen Mitglieds.

 

11. Ein Mitglied, welches durch sein Auftreten in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Verein

und dem Fanclub deren Ansehen schädigt, kann nach einer Ermahnung mit Mehrheitsbeschluss der Vorstandschaft vom Fanclub ausgeschlossen werden.

 

12. Ein Austritt aus der Vorstandschaft und aus dem Fanclub ist jederzeit möglich. Der Austritt wird mit Unterschrift bestätigt. Der Mitgliederausweis muss zurückgegeben werden.

 

13. Die Mindestanzahl der ständigen Mitglieder beträgt 7 Personen. Verringert sich diese Zahl durch entsprechende Austritte, so gilt der Fanclub automatisch als aufgelöst.

 

Die Satzung wurde mit Mehrheitsbeschluss in der Gründungsversammlung am 25. Juni 2004 angenommen.

Sie ist ab diesem Zeitpunkt in Kraft getreten.

 

Ingolstadt, 09.03.2015

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